BAG 2 B1 Kontrolle/ Abklärung

BAG 2 B1 Kontrolle/ Abklärung

Um 08:54 Uhr wurden wir mit dem Stichwort B1 – Kontrolle/Abklärung Feuer in Feuerstelle ohne Verursacher alarmiert.

Vor Ort stellten wir rauchendes Brandgut in einer Feuerstelle fest. Um eine mögliche Ausbreitung zu verhindern, wurde das Brandgut umgehend vollständig abgelöscht.

Eine aufmerksame Wanderin hatte den Rauch bemerkt und aufgrund des aktuell geltenden Feuerverbots im Kanton Zürich richtigerweise die Feuerwehr alarmiert. Dank ihres umsichtigen Handelns konnte eine mögliche Ausbreitung des Feuers verhindert werden.

Wir appellieren an die Bevölkerung, die geltenden Feuerverbote und Sicherheitsvorschriften konsequent einzuhalten. Bereits kleine Glutnester können bei der anhaltenden Trockenheit zu Wald- und Vegetationsbränden führen.

Weitere Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr und zu den geltenden Feuerverboten finden Sie unter: www.waldbrandgefahr.ch